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Was ist ein Work & Travel bzw. Working Holiday Aufenthalt?

Egal ob als Work & Travel, Working Holiday oder Jobben im Ausland bezeichnet - all diese Begriffe stehen die gleiche Form des Auslandsaufenthaltes: Sie bezeichnet die Kombination aus Reisen und Arbeiten. Als Working Holiday Maker hast du die Möglichkeit, die unterschiedlichen Facetten eines Landes kennen zu lernen, den Alltag der Menschen zu erleben, durch das Gastland zu reisen und dir deine Unternehmungen durch Jobs vor Ort selbst zu finanzieren. Nebenbei verbesserst du deine Fremdsprachenkenntnisse im Gastland und sammelst viele praktische Erfahrungen.

Benötige ich ein Visum für den Work & Travel Aufenthalt?

Dies ist abhängig von deinem Gastland. Für Australien und Neuseeland benötigst du ein sogenanntes Working Holiday Visum, bei dessen Beantragung wir dich unterstützen. Das Visum ist generell für ein gesamtes Jahr gültig, egal ob du 6 oder 12 Monate bleiben möchtest. Die Frist beginnt mit deiner Einreise in das Gastland. Für einen Work & Travel Aufenthalt in einem europäischen Land benötigst du kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Gibt es eine Mindest- bzw. Maximaldauer für einen Work & Travel Aufenthalt?

In Australien und Neuseeland kannst du selbst entscheiden, ob dein Work & Travel Aufenthalt zwei, vier oder auch 12 Monate dauern soll. Dort gibt es keinen Mindestaufenthalt, allerdings lohnt sich ein solcher Aufenthalt natürlich erst für einen längeren Zeitraum. Zudem wird das Working Holiday Visum nur einmal im Leben ausgestellt. Der Work & Travel Aufenthalt in Australien und Neuseeland läuft im Allgemeinen über ein Jahr. Er kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (mind. dreimonatige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb) auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Genaue Informationen hierzu erhältst du nach deiner Bewerbung von uns. Bei einem Work & Travel Aufenthalt in Europa gibt es bestimmte Mindestaufenthalte (Irland: mind. 6 Wochen, Spanien: mind.3 Monate bzw. im Sommer mind. 2 Monate), eine Maximaldauer existiert hierbei nicht.

Welche Jobs kann ich im Rahmen eines Work & Travel Aufenthaltes ausüben?

Im Rahmen deines Work & Travel Aufenthaltes hast du die Möglichkeit diverse Gelegenheitsjobs auszuüben. Je nach Land, Saison und Nachfrage vor Ort werden Stellen in der Landwirtschaft (auf Farmen), in der Lebensmittelbranche, in der Gastronomie oder auch Jobs auf großen Veranstaltungen angeboten. Welcher Job für dich in Frage kommt, hängt von deinen Qualifikationen, Erfahrungen, Sprachkenntnissen und persönlichen Einstellungen ab. In Australien musst du deinen Arbeitgeber alle sechs Monate wechseln, in den anderen Gastländern existiert keine derartige Auflage.

Kann ich mit meinem Job als Working Holiday Maker meine Ausgaben vor Ort decken?

Ja, die Work & Travel Jobs reichen in der Regel aus, um dir deinen Lebensunterhalt vor Ort, d.h. eine Unterkunft und Lebensmittel, zu finanzieren. Sowohl in Australien und Neuseeland als auch in Irland und Spanien gibt es zudem Mindestlöhne, die dir ein bestimmtes Gehalt garantieren. Bei einigen Tätigkeiten (zumeist Jobs auf Farmen) wird dir auch eine Unterkunft gestellt. Inwieweit dein Gehalt vor Ort für dich ausreichend ist, hängt vor allem von deinen persönlichen Erwartungen und deinem Ausgabeverhalten ab.

Können sich auch InteressentenInnen aus Österreich und der Schweiz bewerben

Für Work & Travel Aufenthalte in Europa sind SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen herzlich willkommen. Leider existiert derzeit noch kein Work & Travel Abkommen zwischen Australien/Neuseeland und Österreich/der Schweiz. Daher können in diesen Gastländern lediglich deutsche Bewerber teilnehmen.

Wann muss ich mich für einen Aufenthalt bewerben?

Um als Working Holiday Maker nach Australien oder Neuseeland zu gehen, solltest du dich ca. 3-6 Monate vor deiner Ausreise bewerben, kürzere Fristen sind unter Umständen möglich. Für die europäischen Gastländer empfehlen wir eine Bewerbung ca. 1-3 Monate vor deiner gewünschten Ausreise.

Erhalte ich vor Ort Unterstützung bei der Job- und Wohnungssuche?

Ja, wir arbeiten in allen Gastländern mit professionellen Partneragenturen zusammen, die dich bei der Job- und Wohnungssuche vor Ort unterstützen und dir eine Einführung zu den lokalen Bedingungen im Bereich Work & Travel geben. Darüber hinaus erhältst du Hilfe bei der Beantragung der benötigten Steuer- und Sozialversicherungsnummer sowie weiteren (Behörden-)fragen.

Kann ich Kontakt zu ehemaligen Programmteilnehmerninnen bekommen?

Ja, das ist möglich. Sobald du dich beworben hast, können wir dir bei Interesse Email-Adressen ehemaliger und aktueller Working Holiday TeilnehmerInnen zukommen lassen.

Wird das Kindergeld während eines Work & Travel Aufenthaltes weiter gezahlt?

Es gibt keine einheitliche Regelung. Ob das Kindergeld gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse. Die Weiterzahlung kann u.a. vom Zweck des Aufenthaltes abhängig sein. Allerdings haben Working Holiday Maker zumeist geringe Chancen auf das Kindergeld, da sie vor Ort Geld verdienen und oft keinen Sprachkurs belegen. Letzterer ist jedoch oft eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Eine genaue Auskunft gibt dir deine Familienkasse.

Wie wohne ich vor Ort?

Dies hängt vor allem von deinen eigenen Vorstellungen ab. Unsere Partner in Australien/Neuseeland und wir werden dir einige Tipps für die Wohnungssuche geben. Unterkünfte finden sich auch zudem vor Ort auf schwarzen Brettern, auf Internetseiten und in Tageszeitungen. Möglich ist das Wohnen u.a. in WG's, Apartments oder Hostels. Die Wohnungssuche stellt im Allgemeinen kein großes Problem dar, es gibt, je nach Saison, meist zahlreiche Angebote. In unseren europäischen Gastländern vermitteln unsere Partner selbst Unterkünfte in Apartments, zumeist wohnst du dabei mit anderen Teilnehmenden zusammen.